Wenn ihr die Ausbildung abgeschlossen und den Flugschein in der Hand habt, müsst ihr euch natürlich kein Flugzeug kaufen. Sowohl die Schulmaschinen als auch die anderen Motorflugzeuge stehen unseren Mitgliedern zur Verfügung. Ihr könnt unsere Flugzeuge mit einem Online-System reservieren. Bezahlt wird grundsätzlich nur die reine Flugzeit. Das heißt, wenn ihr einmal ein paar Tage wegfliegt, wird die Standzeit des Flugzeuges am anderen Flugplatz nicht berechnet. Unter der Woche ist das gar kein Problem. Am Wochenende sollte aber eine angemessene Flugzeit geflogen werden.
Schnell finden sich Möglichkeiten, auch mit anderen Vereinsmitgliedern gemeinsame Flüge zu unternehmen. Flüge ins Ausland sind ebenso möglich wie ein Kurzurlaub an der Küste oder in den Bergen. Oder ihr besucht einfach mal die Flugplätze in der näheren Umgebung.
Wie lange gilt der Flugschein?
Ein Flugschein ist nicht unbegrenzt gültig, sondern erfordert, dass ihr in Übung bleibt. Hier muss man wieder zwischen PPL und LAPL unterschieden.
Beim PPL wird die Berechtigung mit einem definierten Gültigkeitsdatum erteilt. Um eure Berechtigungen aufrecht zu erhalten, müsst ihr 12 Flugstunden im Jahr vor dem Ablauf (SEP / TMG – Gültigkeitsdauer 2 Jahre) fliegen. Zur Verlängerung müsst ihr wieder eine gültige fliegerärztliche Untersuchung vorlegen und eine Auffrischungsschulung (keine Prüfung) mit einem Fluglehrer durchführen.
Beim LAPL müsst ihr die 12 Flugstunden und den Auffrischungsflug mit Fluglehrer rollierend innerhalb der letzten 24 Monate absolviert haben. Es liegt in der Verantwortung des Piloten, die Erfüllung dieser Bedingungen sicherzustellen.
12 Stunden in 24 Monaten sind allerdings relativ wenig, gerade weil ihr den Flugschein ja macht, um zu fliegen. Ihr wollt euch ja auch sicher fühlen und Spaß an der Fliegerei haben. Ihr solltet euch 15 Flugstunden oder mehr pro Jahr als Ziel setzen.
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