Aero-Club Bamberg e.V.
Voraussetzungen für einen Segelflugschein

1. Das Alter

Bereits mit 14 Jahren kann man die Ausbildung zum Segelflugpiloten beginnen. Zur praktischen Prüfung muss man allerdings 16 Jahre alt sein. Auch wenn dies den Eltern meist recht jung erscheint, sind die Jugendlichen in der Gemeinschaft gut aufgehoben und lernen früh, verantwortungsbewusst und vorausschauend zu handeln.

Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Die körperliche Fitness ist für die fliegerärztliche Untersuchung ausschlaggebend.

 

   

2. Fliegerärztliche Untersuchung

Eine weitere Voraussetzung ist die Untersuchung bei einem Fliegerarzt. Dieser führt eine umfassende Untersuchung des Gesundheitszustandes durch. Sollte man eine Brille benötigen, muss man zusätzlich zu einem Augenarzt. Gut hierüber Auskunft geben kann unser Vereinsmitglied

Dr. med. Claus Steppert
Klinikum Bayreuth
Tel.-Nr.: 09561 / 22 - 34999 oder 0951 / 2087317
E-Mail: mail [at] steppert.detitle="E-Mail an Dr. Claus Steppert schreiben"

Ein weiterer Fliegerarzt in der näheren Umgebung ist:

Dr. med. Heinz-Jürgen Deuber
Maximilianstraße 26
D-96114 Hirschaid
Tel.-Nr.: 09543-4711

Dies ist nur eine kleine Auswahl. Weitere Fliegerärzte sind beim Luftfahrtbundesamt aufgelistet.

 

   

3. Polizeiliches Führunsgzeugnis

Für die Ausbildung wird ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O benötigt. Dieses muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Belegart O bedeutet, dass es nicht für einen selbst, sondern zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist und in diesem Fall direkt zur zuständigen Landesluftfahrtbehörde (für den Aero-Club Bamberg dem Luftamt Nordbayern) geschickt wird.

 

4. Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Eine weiterer Punkt, der seitens der Luftfahrtbehörden im Hinblick auf die Ausbildung zum Segelflugschein eine Rolle spielt, ist das Verhalten im Straßenverkehr. Vor dem Beginn der Ausbildung benötigt man daher einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Flensburg). Informationen und den Antrag hierzu gibt es beim Kraftfahrtbundesamt.

 

5. Kopie Ausweis / Pass

Für die Anmeldung zur Ausbildung benötigt ihr noch eine Farbkopie eures Ausweises oder eures Reisepasses.

 
 

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