Drohnenflüge auf dem Flugplatzgelände dürfen während stattfindenden Flugverkehrs auf den Start-/Landebahnen sowie beim Blinken der gelben Warnleuchte der Segelflugwinde nicht durchgeführt werden. Zusätzlich ist die Zustimmung des Flugleiters erforderlich. Trotz möglichen Einverständnisses der beteiligten Luftfahrzeugführer können keine Ausnahmen akzeptiert werden.