Die Ausnahme “Fliegen ohne Flugleiter” gilt nur für Überlandflüge am Tag oder mit mindestens 30 Minuten Flugdauer. Ausdrücklich gilt das nicht für Platzrundenflüge und Schulflugbetrieb (soweit es sich nicht um Streckenflüge mit Fluglehrer handelt), Mischflugbetrieb (gleichzeitig Segelflug und Motorflug) und gewerbliche Personenbeförderung. Eine sachkundige Person muss stattdessen anwesend sein, um bei Störfällen Hilfe herbeirufen zu können. Bitte denkt auch unbedingt daran, alle Flüge im Hauptflugbuch zu dokumentieren bzw. eintragen zu lassen. Auch Flüge mit privaten Flugzeugen (!)