Aufgrund der aktuell eingeschränkten Möglichkeit, Gastflüge durchzuführen, kann bei Gutscheinverkäufen (oder bei Rückfragen) gerne erwähnt werden, dass die Gültigkeit 3 Jahre beträgt. Die auf den Gutscheinen aufgedruckte Gültigkeit von 2 Jahren soll einfach einen Ansporn geben, nicht länger mit der Einlösung zu warten. Nur die gesetzlichen Vorgaben zählen beim tatsächlichen Verfall, also 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres. Danach ist der Gutschein in der Software ungültig. Bis dahin können sie also auch nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit akzeptiert werden. “Alte Gutscheine” (handbeschrieben) sind ebenfalls abzulehnen.