Die Entgeltordnung hat bisher eine Landegebühr für Segelflugzeuge vorgesehen. Diese entfällt zukünftig. Merkregel: “Alles was wie ein Segelflugzeug aussieht, zahlt weder Lande- noch Abstellgebühren.” Also sind auch eigenstartfähige Segler eingeschlossen. Die Airport Software berechnet für diese K-Klasse oftmals trotzdem Gebühren. Hier kann die Eigenschaft free land und free park gewährt und eine 0€-Rechnung erzeugt werden. Lediglich das Abstellen eines Segelfluganhängers über Nacht wird weiterhin berechnet.