Im Zuge der IFR-Genehmigung wurde festgestellt, dass der “Rollhalt 1” nicht den Vorschriften entspricht. Nur eine Landebahn habe einen Rollhalt; Graspisten/Windenschleppstrecken hätten gar keinen Rollhalt. Daher wurde die Rollbahnmarkierung entfernt und durch eine/n “intermediate holding position / Zwischenhalteort” ersetzt (eine einfach gestrichelte Linie). Sie dient nur dazu, bei Segelflugbetrieb auf einen Windenstart bzw. auf eine Landung auf der Grasbahn zu warten. Sie soll nicht als standardmäßiger Rollhalt genutzt werden und ist keine Position für den run-up. Der Flugleiter wird darauf hinweisen, bei Bedarf dort zu warten. Eine Freigabe zum Überqueren wird es jedoch nicht geben. Auf der AIP-Karte ist die Zwischenhalteposition als “1” veröffentlicht. Bitte vermeidet es im Sprechfunk, weiterhin “Rollhalt 1/2” zu nutzen – dies entspricht nun nicht mehr der Realität. “Rollhalt Piste 03/21” ist eindeutig. Ein Zwischenhalteort hat keine definierte Sprechgruppe – es bietet sich z.B. “Halteposition 1” oder “Intermediate 1” an. In Kürze wird der echte Rollhalt auch beschildert, dann kann auch der Landereiter “2” entfernt werden.