Flugplätze ohne ICAO Kennung werden im Hauptflugbuch als ED– geführt. Bitte gebt im Nebenfeld (rechts) dennoch den vollen Namen des Platzes an. Start- und Zielflughäfen müssen dokumentiert werden; unabhängig davon, ob ein ICAO Code existiert. Auch der Zoll bemängelt jährlich jeden einzelnen Flug, aus dem der Startflugplatz nicht eindeutig hervorgeht. Wird die Bezeichnung des Platzes nicht im Flugfunk verstanden, kann sie beim Bezahlen immer noch abgefragt und nachgetragen werden.