Das Flugbuch ist wieder verfügbar
Heute haben wir für euch das digitale Flugbuch zurück gebracht. Wie bisher, zeigt es die Daten aus der Airport-Software. Im neuem Look und mit ein bisschen mehr Funktionalität für Piloten und Fluglehrer, könnt ihr eure Flüge jetzt wieder nachverfolgen.
Wir haben eine neue Website
Die neue Website wurde aktiviert. Bitte beachtet, dass wir aktuell noch Restarbeiten durchführen müssen! Aktuell gib es beispielsweise ein Problem mit den News Beiträgen Bitte setzt euer Passowrt hier zurück, wenn ihr euch nicht mehr einloggen könnt: https://aeroclub-bamberg.de/passwort-reset/
Drohnenflüge auf dem Flugplatzgelände
Drohnenflüge auf dem Flugplatzgelände dürfen während stattfindenden Flugverkehrs auf den Start-/Landebahnen sowie beim Blinken der gelben Warnleuchte der Segelflugwinde nicht durchgeführt werden. Zusätzlich ist die Zustimmung des Flugleiters erforderlich. Trotz möglichen Einverständnisses der beteiligten Luftfahrzeugführer können keine Ausnahmen akzeptiert werden.
Windanzeige auf der Homepage
Nachdem der Windmast versetzt wurde, können Winddaten nicht mehr auf die Wetteranzeige der Homepage übertragen werden. Bis die neue Anzeige übertragen werden kann, stehen Winddaten nur auf dem Flugleiter PC per Remoteverbindung zur Verfügung. Alternativ kann jedoch die ATIS telefonisch abgehört werden unter: 0951 / 407 393 32
Drohnenflüge
Innerhalb eines 1,5km Umkreises um die Begrenzungen des Flugplatzes ist für Drohnenflüge die ausdrückliche Zustimmung des diensthabenden Flugleiters notwendig. Eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde ist nicht notwendig, daher kann der Flugleiter nach gesundem Menschenverstand frei entscheiden. Selbstverständlich dürfen keine Zustimmungen erteilt werden, die zu Gefährdungen des Flugplatzbetriebes führen können. Die Festlegung einer Höhenbeschränkung ist möglich. Auf dem Flugplatzgelände darf während des Flugbetriebs grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden. Außerhalb der 1,5km besteht in der RMZ keine Genehmigungspflicht.
0€ Rechnung
Sollen die Lande-/Abstellgebühren per One-Click Rechnung (Standardverfahren bei uns) abgerechnet werden, kann ab und zu keine Rechnung erstellt werden und der Betrag 0,00 € erscheint. In diesem Fall liegt der Software kein MTOW zur Berechnung vor. Es erscheint dazu eventuell auch eine Warnmeldung. Dies kann entweder über das Modul “Flugzeug Kennzeichen” korrigiert oder direkt in der Eingabemaske der One-Klick Rechnung erfasst werden. Das MTOW wird in diesem Fall rechts neben dem Flugzeugtyp eingetragen (zweite Zeile, letztes Feld), darunter die Lärmzeugnis Daten für erhöhten Lärmschutz. Danach wird die Rechnung korrekt erstellt. Sollte keine Eingabe getätigt werden können, hilft oft ein Neuaufruf (Abbrechen und noch einmal beginnen).
Baumaßnahmen Update 26DEC21
Am 22.12.21 ist die erste IFR Bewegung erfolgreich abgewickelt worden. Es folgen also nur noch Arbeiten, die die Zulassung nicht mehr beeinflussen. Die Baustelle “Seebach” bleibt uns noch eine ganze Weile erhalten. Auf dem Turm wird zeitnah die neue Windanzeige freigeschaltet und auf in die Homepage übertragen. Der neue Windsensor funktioniert bereits, kann auf der alten Anzeige jedoch nicht dargestellt werden.
Baumaßnahmen Update 07DEC21
Seit 2. Dezember sind die IFR Verfahren offiziell in Kraft getreten. Auch die RMZ sowie abgesenkter Echo sind eingeführt. Die wesentlichen Bauprojekte sind grundsätzlich abgeschlossen, momentan findet noch die Seebachverlegung statt und Kleinigkeiten stehen aus, wie der Einbau der elektischen Toröffnung (Terasse zum Vorfeld) und die Installation einer Rollhaltbeschilderung. Dennoch können wir momentan noch keine IFR Flüge durchführen. Es findet noch eine Flugerprobung mit einer KingAir im Auftrag der DFS statt und die Windanzeige muss endlich stabil laufen. Parallel arbeitet Wolfgang an einer Lösung, die neue Wetteranzeige in die Flugleiterbildschirme einzubauen und auf die Webpage zu übertragen.Ein paar Worte zum IFR Betrieb: Auch IFR Flugbewegungen unterliegen der PPR Pflicht. Zum allgemeinen PPR für eine Landung muss zusätzlich PPR für IFR gewährt werden. In der Einstiegsphase wollen wir dies auf ein Minimum beschränken – zunächst vorwiegend die Citation. Wir haben nicht vor, IFR und VFR Verkehr zu mischen. Herrscht VMC, wird also weiterhin unter VFR angeflogen. Somit sollte uns IFR am Vereinsbetrieb kaum hindern. Der nächste Schritt wäre dann die Zertifizierung für LVP (low visibility takeoff).