Ehemaliger Rollhalt 1
Im Zuge der IFR-Genehmigung wurde festgestellt, dass der “Rollhalt 1” nicht den Vorschriften entspricht. Nur eine Landebahn habe einen Rollhalt; Graspisten/Windenschleppstrecken hätten gar keinen Rollhalt. Daher wurde die Rollbahnmarkierung entfernt und durch eine/n “intermediate holding position / Zwischenhalteort” ersetzt (eine einfach gestrichelte Linie). Sie dient nur dazu, bei Segelflugbetrieb auf einen Windenstart bzw. auf eine Landung auf der Grasbahn zu warten. Sie soll nicht als standardmäßiger Rollhalt genutzt werden und ist keine Position für den run-up. Der Flugleiter wird darauf hinweisen, bei Bedarf dort zu warten. Eine Freigabe zum Überqueren wird es jedoch nicht geben. Auf der AIP-Karte ist die Zwischenhalteposition als “1” veröffentlicht. Bitte vermeidet es im Sprechfunk, weiterhin “Rollhalt 1/2” zu nutzen – dies entspricht nun nicht mehr der Realität. “Rollhalt Piste 03/21” ist eindeutig. Ein Zwischenhalteort hat keine definierte Sprechgruppe – es bietet sich z.B. “Halteposition 1” oder “Intermediate 1” an. In Kürze wird der echte Rollhalt auch beschildert, dann kann auch der Landereiter “2” entfernt werden.
Gutscheinwert für Gastflüge
Alle Gutscheine sind bekanntermaßen Wertgutscheine. Meistens handelt es sich dabei um Geschenke; der Geldbetrag wird vom Schenkenden jedoch meist anhand möglicher Flugzeiten gewählt. Wird ein Gutschein z.B. im Wert von 30 Minuten im Motorsegler ausgestellt und verschenkt, erwartet der Gast also evtl. einen Flug von 30 Minuten – egal mit welchem Flugzeug oder Anzahl der Insassen. Das muss beim Gutscheinkauf also unbedingt unmissverständlich erwähnt werden. Als Pilot ist vor der Durchführung eines Gastfluges zusätzlich der Wert des Gutscheins zu überprüfen, sodass es später am Turm keine bösen Überraschungen für den Gast gibt. Im internen Bereich der Homepage (Dokumente → Verein) kann die aktuelle Preisliste für Gastflüge eingesehen werden und liegt zusätzlich am Turm unter dem aufklappbaren Tresen aus. Im Streitfall ist der Pilot dafür verantwortlich, dass die Flugzeit dem Wert entspricht.
Landegebühr Segelflug
Die Entgeltordnung hat bisher eine Landegebühr für Segelflugzeuge vorgesehen. Diese entfällt zukünftig. Merkregel: “Alles was wie ein Segelflugzeug aussieht, zahlt weder Lande- noch Abstellgebühren.” Also sind auch eigenstartfähige Segler eingeschlossen. Die Airport Software berechnet für diese K-Klasse oftmals trotzdem Gebühren. Hier kann die Eigenschaft free land und free park gewährt und eine 0€-Rechnung erzeugt werden. Lediglich das Abstellen eines Segelfluganhängers über Nacht wird weiterhin berechnet.
Rechnungskopie an E-Mail statt Ausdruck
Die Airport Software fragt nach dem Rechnungsdruck, ob eine weitere Rechnung gedruckt oder per E-Mail versendet werden soll. Das Fenster lässt sich zwar ohne Auswahl schließen, dennoch wird die Rechnung gedruckt. Nur die Option “per E-Mail senden” umgeht den Druck. Wer seine private E-Mail Adresse nicht als Mülleimer für Rechnungen verwenden will, kann sie stattdessen an trashataeroclub-bambergdotde senden lassen, die nun existiert. Werden Fake-Mailadressen gewählt, erhält der Schatzmeister eine Fehlermeldung über unzustellbare Nachrichten.
Baumaßnahmen Update 14SEP21
Die RMZ, abgesenkter Echo und IFR An-/ Abflugverfahren wurden nun festgelegt und jeweils durch ein NfL veröffentlicht. Eine Vorschau der räumlichen Lage könnt ihr euch hier ansehen. Damit steht auch das Einführungsdatum von IFR fest: 02. Dezember 2021. Der Anflugwinkel für Landerichtung 03 beträgt 3,30° und für RWY21 3,80°; also deutlich steiler als der Standard Gleitpfad mit 3.00° (Nürnberg, München, etc.) Die Entscheidungshöhe – also spätester Zeitpunkt die Piste in Sichtkontakt zu haben – beträgt für RWY03 ca. 750ftAGL, für RWY21 ca. 450ft AGL. Durch die erschwerte Hindernissituation fallen diese Werte deutlich höher als erwartet aus. Eventuell kann die Situation dadurch verbessert werden, noch steilere Anflugwinkel zu genehmigen, was jedoch noch einer genauen Prüfung bedarf (mind. 1 Jahr). Die Karten der AIP IFR werden bis Dezember veröffentlicht, hier könnt ihr aber schon einmal die Routenführung betrachten. Großes Sorgenkind momentan ist die Flugleitung. Trotz der bisherigen Auffassung, dass unsere Flugleiter mit AZF ausreichen, fordert die DFS eine AFIS Zertifizierung. Das bedeutet, dass Flugleiter eine intensive Schulung durchlaufen müssen. Ob wir das selbst stemmen können ist noch unklar; es ist denkbar, dass wir für IFR Bewegungen einen Freelancer einstellen werden. Die Wetterstation und ATIS warten leider noch immer auf die endgültige Inbetriebnahme und Zertifizierung. Auch die Netzersatzanlage wartet auf die Installation. Ansonsten liegen wir recht gut im Zeitplan.
Baumaßnahmen Update 30JUN21
Unerwartete Wende in Sache IFR Zulassung: Nach weiteren Gesprächen mit dem DWD ist die Erweiterung auf LVTO (low visibility takeoff) nun doch mit geringem Mehraufwand möglich. Dazu gehört zum Beispiel die Installation einer RVR (runway visual range) Messstation an Pistenmitte. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass Anlagen für beiden Schwellen notwendig sind. Der Rückbau der Shelterfläche beginnt Mitte August, gefolgt von der Umverlegung des Seebachs und dem Abriss der Sportparks. Bis Ende Dezember sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.