Hauptflugbuch / Charterdaten
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung möchte ich erwähnen, dass eingetragene Charterdaten nicht automatisch ins Hauptflugbuch übernommen werden. Wurde das Hauptflugbuch vom Flugleiter geführt, werden dem Piloten bei der Eigenerfassung zwar Flugzeiten vorgeschlagen, eine Änderung wirkt sich jedoch nicht auf das Hauptflugbuch aus. Wurden Flüge ohne Flugleiter durchgeführt, müssen die Flugzeiten also nicht nur als Chartereintrag erfasst, sondern auch über das Flugleitungstool der Airport Software im Hauptflugbuch gespeichert werden. Ist eine Zugangsberechtigung nicht vorhanden, bitte die erforderlichen Angaben (Kennzeichen, Besatzung, Flugplätze mit Zeiten und Anzahl der Landungen) am selben Tag an mich senden, dann trage ich sie nach. Merke: Charterdaten = Fluggebühren, Hauptflugbuch = amtliche Statistik. Viele Grüße Nico
Fliegen ohne Flugleiter
Die Ausnahme “Fliegen ohne Flugleiter” gilt nur für Überlandflüge am Tag oder mit mindestens 30 Minuten Flugdauer. Ausdrücklich gilt das nicht für Platzrundenflüge und Schulflugbetrieb (soweit es sich nicht um Streckenflüge mit Fluglehrer handelt), Mischflugbetrieb (gleichzeitig Segelflug und Motorflug) und gewerbliche Personenbeförderung. Eine sachkundige Person muss stattdessen anwesend sein, um bei Störfällen Hilfe herbeirufen zu können. Bitte denkt auch unbedingt daran, alle Flüge im Hauptflugbuch zu dokumentieren bzw. eintragen zu lassen. Auch Flüge mit privaten Flugzeugen (!)
Bedienung Befeuerung
Das alte Panel zur Steuerung der Befeuerung wurde durch ein neues Touch-Display ersetzt. Die Bedienung ist recht intuitiv, die Befeuerungselemente sind weiterhin mittels + und – Tasten in 5 Helligkeitsstufen regulierbar (Taxiway nur 3 Stufen). Außerdem sind Programmvorwahlen definiert. Einige Eingaben müssen mit einer EXECUTE Taste bestätigt werden. Genauere Informationen wurden als Rundmail verbreitet, das Handbuch zur Benutzung kann hier heruntergeladen werden.
Gültigkeit Gutscheine
Aufgrund der aktuell eingeschränkten Möglichkeit, Gastflüge durchzuführen, kann bei Gutscheinverkäufen (oder bei Rückfragen) gerne erwähnt werden, dass die Gültigkeit 3 Jahre beträgt. Die auf den Gutscheinen aufgedruckte Gültigkeit von 2 Jahren soll einfach einen Ansporn geben, nicht länger mit der Einlösung zu warten. Nur die gesetzlichen Vorgaben zählen beim tatsächlichen Verfall, also 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres. Danach ist der Gutschein in der Software ungültig. Bis dahin können sie also auch nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit akzeptiert werden. “Alte Gutscheine” (handbeschrieben) sind ebenfalls abzulehnen.
Baumaßnahmen Update 20JUN21
Sorgenkind Nummer eins ist die Wetterstation. Durch Auflagen des DWD sind hohe Anforderungen (AWOS Autoklasse 4) an die Messgenauigkeit der Wetterstation gestellt. Nachdem die Installation eines zweiten Windmessgerätes (Anemometer) vom Tisch ist, ist es nun trotzdem wahrscheinlich, dass der jetzige Standpunkt des Windmastes auf die Grasfläche in der Nähe der Kurve der Rollbahn verlegt werden muss. Das erfordert auch erneuten Tiefbau. Momentan wird noch an einer Lösung für die ATIS gearbeitet. Alle Befeuerungseinrichtungen sind installiert, für die Inbetriebnahme der Anflugbefeuerung muss jedoch der 3x250A Hausanschluss verfügbar sein. Eine LVTO-Zulassung wird jetzt doch wieder in Erwägung gezogen, da ein ausgebildeter Wetterbeobachter nach aktuellem Stand nicht benötigt werden würde. Die Verlegung des Seebachs ist für August/September vorgesehen
Baumaßnahmen Update 05APR21
Ein großer Meilenstein ist geschafft. Alle Bahnarbeiten inkl. Markierungsarbeiten sind abgeschlossen und vom Luftamt erfolgreich abgenommen. Eine Aktualisierung der AIP wird “zeitnah” erfolgen. Die Centerline Befeuerung ist funktionstüchtig, wie der Eine oder andere schon bemerkt hat, sind sie (wie die Pistenendfeuer) in den Boden eingelassen und bilden leichte Erhöhungen, die beim Überrollen leider deutlich zu spüren sind. Die Aufsetzmarkierungen (neue weiße Flächen auf der Piste) signalisieren für IFR Landungen den Zielpunkt zum Abfangen (aiming point). Sie liegen exakt 1000ft von der Schwelle entfernt, etwa auf Höhe der PAPI; IFR muss die Schwelle in 50ft überfliegen, folglich ist die Landung auf der Schwelle nicht gestattet. Für VFR ändert sich dadurch nichts, wir müssen uns die Landestrecke nicht noch einmal künstlich verkürzen. Die Pistenenden sind nun weiter nach innen verlegt worden, um die für IFR notwendige, vergrößerte Pisten-End Sicherheitsfläche (RESA, runway end safety area) zu ermöglichen. Somit ergibt sich nun eine veröffentlichte Lande-/Startstrecke von ca. 950m (Details siehe unten). Außerdem ist das Beacon auf das Turmdach gewandert und der Blitzschutz installiert. Was fehlt jetzt noch? Hauptsächlich die Installation der Netzersatzanlage, Verstärkung der Stromleitungen (sodass die Anflugbefeuerung in Betrieb genommen werden kann) und die Beseitigung einiger Hindernisse auf und außerhalb des Flugplatzes stehen noch auf der Agenda. Die finale Veröffentlichung der IFR Anflugrouten steht auch noch aus bis zur Betriebsgenehmigung, das ist für VFR aber nicht weiter interessant