Baumaßnahmen Update 13AUG20
Die Low Visibility Takeoff (LVTO) Zulassung ist zunächst auf Eis gelegt. Die Auflagen dafür wären zu hoch. Dies erleichtert die Planung der Verfahren um einiges: Die neue Wetterstation braucht so zum Beispiel keine zweite Windmessanlage; zunächst hat der DWD eine zweite Windmussanlage zwischen Rollbahn A und der Graspiste 32 gefordert, da die jetzige Station bei Südwind vom Wald abgeschirmt werden könnte. Außerdem reicht es, dass Flugleiter lediglich AZF besitzen und eine entsprechende Einweisung erhalten haben.Unsere geliebte Platzfrequenz 120,180 muss leider geändert werden, weil die Störungsgefahr mit Hannover zu groß ist. Da der Senderadius für IFR vergrößert werden muss, ist dies unumgänglich. Folgende Neuerungen sind nach aktuellem Stand nach Fertigstellung zu erwarten, Updates bereits berücksichtigt: Eine Piste mit IFR Anflugverfahren benötigt deutlich erweiterte Schutzstreifen: Seitlich der Centerline jeweils 75m, hinter den Pistenenden jeweils 150m (60m Streifen + 90m RunwayEndSafetyArea). Dies führt in Bamberg unweigerlich zu einer Verlegung der Pistenenden nach innen. Die Position der versetzten Schwellen bleibt bestehen. Somit ergeben sich folgende Start- und Landestrecken: TORA LDA Piste 03 968 m 935 m Piste 21 935 m 968 m Die Anflugverfahren in Bamberg für die Pisten 03 und 21beschränken sich auf RNP(GPS) Approaches. Hier kommt der momentan höchste Standard für solche Anflüge zum Einsatz: Ein SBAS unterstützter RNP Approach mit LPV (CAT I) Minimum. Oder einfach “LPV Approach”. Grob erklärt: Es ist ein GPS gestütztes Anflugverfahren mit lateraler und vertikaler Führung. “RNP” (Required Navigation Performance) ist letztlich ein GPS Anflug, der eine vorgeschriebene Positionsgenauigkeit gewährleisten muss. Jedoch ist in diesem Fall ein besonderer GPS Empfänger nötig, der mit zusätzlichen Satellitensystemen die Positionsgenauigkeit deutlich erhöht (Satellite/Space Based Augmentation System = “SBAS”). Dies ist mit der lateralen Genauigkeit eines ILS-Localizers gleichzusetzen und besitzt zusätzlich eine vertikale Führung – ebenfalls über das verstärkte GPS Signal errechnet (Localizer Performance with Vertical guidance = “LPV”). Dies ermöglicht eine vergleichsweise niedrige Entscheidungshöhe (in dieser Höhe muss die Piste in Sicht sein, sonst ist durchzustarten). In Landerichtung 21 beträgt der Anflugwinkel 3,8° und in Landerichtung 03 3,3°. An-/Abflugrouten verlaufen jeweils von/nach Süd-Osten und von/nach Nord-Westen. Die Endanflüge verlaufen aus 3500 ft ca. 15km geradeaus und bei Landerichtung 03 direkt über die Altenburg (Überflug ca. 150m). Die IFR Anflüge werden ausschließlich bei Instrumentenflugbedingungen (IMC) geflogen und nur im EInzelfall (PPR) genehmigt. Ein IFR Anflug wird während des normalen Flugbetriebs (VMC) nicht durchgeführt. Der abgesenkte Echo Luftraum und die RMZ wurden ebenfalls etabliert. Die Befeuerungsanlage wurde deutlich ausgebaut: Die beiden Rollbahnen besitzen jetzt nur jeweils einen Rollhalt: “Rollhalt A/B Piste 03/21”. Der “Rollhalt 1” wurde entfernt, da er vom Luftamt nicht zugelassen war und ist. Stattdessen ist dort nun eine “Intermediate Holding Position / Zwischenhalteort” aufgebracht (einfach gestrichelte Linie), die letztlich den gleichen Sinn erfüllen wird. Unterschied: Im Gegensatz zu einem Rollhalt muss dort nicht zwingend gehalten werden, es ist also ein Bedarfshaltepunkt. Außerdem schützt die dort eingebaute Stopbar vor der Gefahr einer runway incursion durch Fahrzeuge und Flugzeuge bei Schlechtwetterbedingungen (IMC). Durch die versetzten Pistenenden ist die Restfläche der physischen Asphaltbahn nun als Taxiway markiert und entsprechend befeuert.